Monatsticket Flex Geschäftsbedingungen und Konditionen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Konditionen I. Geltungsbereich

a. Die nachstehenden Vertragsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Verträge über Office Spaces (Team Office, Meetingräume, Virtual Office) und Coworking Spaces (Coworking Area, Fix Desk, Flex Desk, DayPass, Membership) (zusammen nachfolgend „Office Spaces“) zwischen WOW Coworking („WOW“) und dem jeweiligen Kunden („Kunde“), gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet.

b. Kunden können ausschließlich natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften oder Unternehmer sein, die bei Abschluss des Vertrages in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln.

c. Dieser Vertrag ist wirtschaftlich vergleichbar mit einem Vertrag über die Unterkunft in einem Hotel. Sämtliche Räume bleiben unter der Kontrolle von WOW.

II. Vertragsgegenstand

1. Office Spaces

a. WOW räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Office Spaces (hierunter fallen auch einzelne Coworking Desks) und Einrichtungsgegenstände zur ausschließlichen Nutzung als Büro gegen Entgelt („Servicegrundgebühr“) zu nutzen. Daneben bietet WOW dem Kunden zusätzliche Leistungen gegen Entgelt („Servicekosten“) an.

b. WOW verpflichtet sich, den Kunden Office Spaces in dem vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen. In Ausnahmefällen ist WOW berechtigt, dem Kunden alternative Office Spaces in vergleichbarer Größe und Qualität am betreffenden Standort bereitzustellen. Soweit der Kunde kein Paket mit fest zugewiesenen Office Spaces oder Arbeitsplätzen, sondern mit flexiblen Arbeitsplätzen bucht (Coworking Area, Flex Desk), hängt die Zurverfügungstellung durch WOW von der Verfügbarkeit am betreffenden Standort ab.

c. Die vom Kunden zu zahlende Servicegrundgebühr umfasst die Vergütung für die Nutzung der vereinbarten Office Spaces und der Allgemeinflächen und die gesamten anfallenden Nebenkosten (verbrauchsabhängig und verbrauchsunabhängig). Die Größe der Office Spaces oder der Allgemeinflächen hat keinen Einfluss auf die Höhe der Servicegrundgebühr.

2. Coworking Area / Membership / Virtual- / Business-Office

a) WOW räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die WOW Coworking Area an den gebuchten Standorten ohne zeitliche Einschränkungen auf Grundlage der jeweils zwischen den Parteien getroffenen individuellen Leistungsbeschreibung zu nutzen, soweit die individuelle Vereinbarung zwischen den Parteien keine anderweitige Regelung zur zeitlichen Beschränkung der Nutzung enthält. WOW wird dem Kunden hierfür nach gesonderter Registrierung Zugangsberechtigungen einräumen. Die Zugangsberechtigung ist personengebunden und nicht übertragbar.

b) Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

III. Geldwäscheprüfung

a. Soweit WOW nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Kunde WOW die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Kunden bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert.

IV. Zahlungen

a. Der Kunde erhält für die erste Rechnung bei Vertragsbeginn eine Zahlungsfrist von sechs Wochen ab Rechnungsdatum. Für die darauffolgenden Rechnungen erhält der Kunde eine Zahlungsfrist von drei Wochen. Die Rechnungen werden digital an die vom Kunden mitgeteilte Emailadresse übermittelt und sind per Banküberweisung zu zahlen.

b. Servicekosten für zusätzliche Services stellt WOW dem Kunden jeweils für den abgelaufenen Monat in Rechnung. Soweit nicht Preise für Services mit dem Kunden im Einzelnen verhandelt sind, findet die jeweils gültige Servicepreisliste Anwendung. Die Servicekosten sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der betreffenden Rechnung fällig.

c. Im Verzug befindliche Rechnungsbeträge sind vom Auftraggeber mit 9 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns unbenommen. Darüber hinaus erheben im Verzugsfall eine Pauschale in Höhe von 40,- € gemäß § 288, Abs. 5 BGB.

d. Für den Fall, dass der Kunde über vier Wochen mit der Zahlung in Verzug ist, ist der Coworking- Betreiber berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen. Er ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang zum Office- und Coworking-Space zu verweigern. Dies begründet in keinem Fall eine Schadenersatzpflicht.

e. Bei Zahlungsverzug erhebt der Coworking-Betreiber für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren und für jede fehlgeschlagene Buchung (Kreditkarte und Lastschrift), jede Rücklastschrift, unabhängig vom Grund für die Lastschrift, eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 5,- €. Das gilt auch in dem Fall, indem der Kunde die Einzugsermächtigung widerruft, obwohl der Einzug zur Tilgung einer fälligen Zahlungsforderung erfolgte.

V. Übergabe der Office Spaces

a. Bei der Übergabe der Office Spaces an den Kunden werden die Parteien ein Übergabeprotokoll erstellen. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und mit dem Datum der Übergabe zu versehen. In das Übergabeprotokoll sind der Zustand der Office Spaces und des Inventars sowie etwa festgestellte Schäden und Mängel aufzunehmen. Sofern im Übergabeprotokoll nichts Gegenteiliges vermerkt ist, erkennt der Kunde die Office Spaces als vertragsgemäß, bezugsfertig, unbeschädigt und für seine Zwecke ohne Einschränkung geeignet an, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel.

VI. Haftung von WOW

a. WOW haftet a) nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. c) Die verschuldensunabhängige Haftung von WOW für anfängliche Mängel gemäß § 536 a BGB wird ausgeschlossen. d) Eine weitergehende Haftung von WOW ist ausgeschlossen.

VII. Benutzung der Office Spaces und des Inventars und Verhaltenspflichten des Kunden

a. Der Kunde darf die Office Spaces nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck benutzen. Die Nutzung der Office Spaces oder Allgemeinflächen durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen der Kunde Zutritt gewährt, für private Zwecke, insbesondere private Feierlichkeiten, ist untersagt.

b. Der Kunde hat die Office Spaces und das Inventar pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde WOW unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden Offices Spaces oder Inventar nutzen, verursacht werden.

c. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem WOW Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von WOW schaden könnten. Der Kunde hat auf ein ansprechendes Erscheinungsbild seiner Office Spaces zu achten.

d. Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher, Kühlschränke oder ähnliche elektrische Geräte in den ihm überlassenen Office Spaces anschließen. Der Kunde hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen.

e. Sämtliche vom Kunden in den Geschäftsräumen benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel-/Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.

f. Der Kunde ist für die von ihm in die Office Spaces mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare Office Spaces als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegengestände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. WOW haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von WOW zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über WOW versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.

g. Der Kunde darf keine verderblichen, schädlichen oder gefährliche Materialien in die Office Spaces mitbringen oder dort anliefern lassen. Gleiches gilt für die Anlieferung von Gegenständen, die über 7 kg wiegen, ein Längenmaß von über 45 cm, bzw. ein Raummaß von über 30,5 cm haben.

h. Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache gestattet. WOW kann nach billigem Ermessen über die Zulässigkeit von Haustieren entscheiden. Die Zustimmung kann von WOW einseitig widerrufen werden. Ein Widerruf der Zustimmung begründet kein Sonderkündigungsrecht eines Vertragsverhältnisses durch den Kunden.

VIII. Internetnutzung

a. Falls WOW dem Kunden einen Zugang zum Internet bereitstellt, ist der Kunde für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Beschränkungen. Der Kunde wird dafür sorgen, dass er und sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den von WOW zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, hierüber informiert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material zu unterlassen. Sollte WOW wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde WOW insoweit freistellen.

b. Der von WOW zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. WOW hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Zahlenmäßige Angaben in den Werbematerialien dienen nur der Veranschaulichung und stellen in keinem Fall ein bindendes Angebot seitens WOW dar.

c. Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann.

d. WOW wird in seinem hauseigenen Netz im jährlichen Mittel eine Verfügbarkeit von 97% bereitstellen. Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind Störungen, die ihre Ursache nicht in dem Netz von WOW und seiner Schnittstellen zu Netzen Dritter haben (z.B. höhere Gewalt, Ausfall Kommunikationsnetze Dritter, etc.) und auch nicht anderweitig von WOW zu vertreten sind.

e. WOW wird dafür sorgen, dass er für den Fall der Nichtverfügbarkeit oder nichtausreichender Bandbreite eine Backup-Lösung bereithält (z. B. Zugang zu einem mobilen Netz), damit Schäden beim Kunden durch die Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichende Bandbreite verhindert werden.

IX. Benutzung der Office Spaces oder des Inventars durch Dritte

a. Der Kunde ist zur ganzen oder teilweisen Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Office Spaces oder des Inventars an Dritte nicht berechtigt.

b. Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Office Spaces gelangte Dritte verursacht wurden.

c. Der Kunde hat die überlassenen Office Spaces vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit WOW vereinbart ist.

X. Betreten der Office Spaces durch WOW

a. WOW ist berechtigt, die Office Spaces während der üblichen Geschäftszeiten, bei Gefahr im Verzug zu jeder Tages- und Nachtzeit zu betreten. WOW nimmt dabei auf den Geschäftsbetrieb des Kunden größtmögliche Rücksicht und wird in aller Regel den Kunden rechtzeitig vorher hierüber informieren.

XI. Bauliche Veränderungen, Renovierungsmaßnahmen

a. WOW ist berechtigt, Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Erhaltung oder zur Verbesserung der überlassenen Office Spaces und der gemeinschaftlich genutzten Flächen (Allgemeinflächen) sowohl im Innen- als auch im Außenbereich angemessen sind. WOW wird sicherstellen, dass derartige Maßnahmen mit dem Kunden einvernehmlich abgestimmt und nicht zur Unzeit erfolgen werden.

XII. Hausordnung

a. Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des Kunden und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags.

XIII. Einlösung von Gutscheinen

a. Gutscheine sind bis zum Ende des ersten Jahres nach Ausstellung des Gutscheins einlösbar. Das Guthaben der Aktionsgutscheine kann nur gegen folgende Leistungen verrechnet werden: Coworking Area, Fix Desk, Flex Desk, Day Pass, Meeting- und Besprechungsräume, Team Offices.

Ausgeschlossen ist eine Verrechnung mit Getränken und Catering sowie Serviceleistungen. Sollte der Wert des Gutscheins zum Ausgleich des Rechnungsbetrages nicht ausreichen, gelten für den Differenzbetrag die üblichen Zahlungsbedingungenen. Die Einlösung erfolgt durch Vorlage des Gutscheins.

b. Gutscheine können ausschließlich von Neukunden eingelöst werden sowie von Kunden, die in den 6 der Einlösung vorangegangenen Kalendermonaten keine WOW Vertragspartner waren. Gutscheine können nicht bar ausbezahlt werden, mit offenen Forderungen verrechnet oder auf ein anderes Kundenkonto transferiert werden. Ein Weiterverkauf von Gutscheinen ist nicht zulässig.

XIV. Kündigung, Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung durch WOW

a. Soweit im Vertrag nicht eine feste Laufzeit (Mindestvertragslaufzeit) vereinbart ist, ist der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündbar. Ist eine feste Laufzeit vereinbart, so endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Eine Kündigung ist nicht notwendig.

b. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für WOW liegt insbesondere vor, wenn der Kunde a) für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr oder eines nicht unerheblichen Teils dieser in Verzug ist; b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Servicegrundgebühr für zwei Termine erreicht; c) wiederholt in Verzug mit der Zahlung anderer Servicekosten kommt und trotz Abmahnung und Setzen einer angemessenen Frist die Zahlung nicht unverzüglich nachholt; d) der Kunde die Rechte von WOW dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Office Spaces oder das Inventar durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder unbefugt einem Dritten überlässt. e) seine Mitwirkungspflicht nach Ziff. III auch nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung verletzt, indem er WOW nicht die erforderlichen Unterlagen und Informationen für seine Identifizierung und die des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Informationen zur Abklärung des Status als politisch exponierte Person zur Verfügung stellt, Änderungen nicht unverzüglich anzeigt oder unrichtige Angaben macht.

c. Kündigt WOW den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde WOW hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen. Der Kunde haftet insoweit insbesondere für den Schaden, den WOW dadurch erleidet, dass die Office Spaces nach dem Auszug des Kunden leer stehen oder unterhalb der mit dem Kunden vereinbarten Servicekosten überlassen werden müssen.

d. Jede Kündigung des Vertrags muss schriftlich erfolgen.

XV. Beendigung des Vertrags

a. Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags die genutzten Office Spaces und Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Office Spaces bestehende Zustand ist wieder herzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird WOW auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Handlingpauschale von mindestens 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Handlingpauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von sieben Tagen nach Übersendung der Rechnung durch WOW zu zahlen.

Abschnitt VII, lit. b. bleibt unberührt. Das heißt, dass die vorgenannten Regelungen nur für solche Gebrauchsspuren und Beschädigungen gelten, die nicht über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen.

b. Beim Auszug muss der Kunde sämtliche ihm überlassene und auch selbst gefertigte Schlüssel und Zugangskarten zurückgeben. Andernfalls ist WOW berechtigt, auf Kosten des Kunden neue Schlösser und Sicherungsanlagen einbauen zu lassen.

c. WOW kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Nach 14 Tagen ist WOW befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten.

d. Nach Ende der Vertragslaufzeit werden eingehende Post und Pakete nicht angenommen. Für sich ergebende Folgen haftet der Kunde. Von dem Kunden bei Vertragsende nicht abgeholte Post/Pakete werden 14 Tage nach Vertragsende vernichtet. Der Kunde gibt insoweit Eigentum/Besitz auf. Leistung von Schadensersatz wird ausgeschlossen.

XVII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung

a. Gegenüber Zahlungsansprüchen von WOW kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.

b. Der Kunde ist zu einer Minderung der laufenden Servicezahlungen nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

c. Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Service- oder Servicegrundgebühren oder sonstige Ansprüche gegen WOW gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt.

XVIII. Sicherheitsleistung

a. Die Sicherheit dient der Absicherung sämtlicher Forderungen von WOW gegen den Kunden aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und seiner Beendigung (einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche, Rechtsverfolgungskosten von WOW o.ä.). Der Kunde wird die Sicherheit auf das von WOW benannte Konto überweisen. Guthabenzinsen werden nicht gezahlt. Anstelle der Zahlung der Sicherheit kann der Kunde die Sicherheit auch durch die Gestellung einer unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse auf erstes Anfordern leisten, wobei das Geldinstitut auf das Hinterlegungsrecht bei Gericht ebenso verzichten muss wie auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung (ausgenommen die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen) sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB.

b. Der Kunde erhält die Sicherheit innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Räumung der Büroflächen zurück, soweit Ansprüche von WOW gegen den Kunden weder bestehen noch zu erwarten sind.

c. Nimmt WOW während der Vertragslaufzeit die Sicherheit in Anspruch, hat der Kunde sie unverzüglich wieder bis zur vereinbarten Höhe aufzufüllen. Ändern sich die Servicegrundgebühr oder der Umsatzsteuersatz, kann WOW verlangen, dass der Kunde die Sicherheit entsprechend anpasst.

XIX. Schlussbestimmungen

a. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Zeitz. Es gilt deutsches Recht.

b. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden

c. Den Parteien sind die gesetzlichen Schriftformerfordernisse der §§ 550 Satz 1, 578 und §§ 126, 127 BGB bekannt. Sie verpflichten sich hiermit gegenseitig, auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge zu tun. Dies gilt nicht nur für den Abschluss dieses Vertrages, sondern auch für alle etwaigen Nachtrags-, Änderungs- und Ergänzungsverträge und Anlagen zu diesem Vertrag. Die Parteien stimmen überein, dass die Kündigung dieses Vertrages wegen der Nichteinhaltung des Schriftformerfordernisses einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, wenn nicht zuvor erfolglos alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Schriftform des Vertrages herzustellen.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die WOW. WORLD OF WORK diese Website bereitstellt.

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